Förderkulisse

Pflicht oder Kür? – Der Breitbandausbau mit Glasfaser wird durch verschiedene öffentliche Stellen gefördert, die Mittelvergabe folgt dabei unterschiedlichen Kriterien. Zudem kann es bei bestimmten kommunalen Baumaßnahmen auch eine Verpflichtung geben, Glasfaser mitzuverlegen.

Wir beraten Sie gern zur Förderkulisse des Glasfaserausbaus. Hier eine erste Übersicht:

  • In Neubaugebieten besteht eine Verlegeverpflichtung, die von Land und Bund jedoch nicht gefördert wird (Ausnahmen können hierbei für Zuführtrassen bestehen).
  • Auch bei Straßensanierungen müssen Glasfaserkabel mitverlegt werden, für Baumaßnahmen, deren Dauer auf weniger als acht Wochenangesetzt ist, stellt der Bund Fördermittel bereit.
  • Die Bundesförderung Breitband fördert den Ausbau von sogenannten Weißen Flecken, Schulen sowie über ein Sonderprogramm auch von Gewerbegebieten. Unterstützt werden einzelne Infrastrukturprojekte bis 15 Mio. Euro mit einer Förderquote von 50 Prozent.
  • Das Land Baden-Württemberg unterstützt Vorhaben, die nach dem Bundesprogramm förderfähig sind, mit weiteren 40 Prozent – allerdings gilt für Weiße Flecke eine Bagatellgrenze: Vorhaben unter 200.000 Euro werden nicht gefördert. Für Schulen und Gewerbe liegt diese Grenze bei 20.000 Tausend Euro. Bei Detailfragen zur Landesförderung, etwa in Sachen Meterpauschalen, etc., helfen wir natürlich auch gerne weiter.

 

 

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